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Eignungsfeststellungsprüfung Architektur

Informationen zur Eignungsfeststellungsprüfung

Um sich für den Studiengang Master of Arts Architektur oder Innenarchitektur als auch den Master of Science Civic Design bewerben zu können, ist eine bestandene künstlerisch-gestalterische Eignungsprüfung nachzuweisen. Hierzu registrieren Sie sich bitte auf dem Bewerbungsportal der Hochschule Düsseldorf und melden sich dann zu der Master Eignungsprüfung Architektur / Civic Design oder Innenarchitektur  (zum „Sommersemester“ eines Jahres) an.

​Nach Ihrer Anmeldung zur künstlerisch-gestalterische Eignungsprüfung für den Studiengang Master Architektur, Innenarchitektur oder Civic Design erhalten Sie nach Bewerbungsschluss am 15. April weitere Informationen an Ihre im Bewerbungsportal hinterlegte E-Mail (Termin des Bewerbungsgespräches und Unterlagen & Termine zu allgemeinen Rückfragen-Runden nach dem Bewerbungsschluss).
Wichtige Hinweise zur künstlerisch-gestalterische Eignungsprüfung und dem Ablauf können Sie im entsprechenden Info-Blatt nachlesen.

Wie in jeden Jahr werden für die Bewerbung des Master of Arts in Architektur, Innenarchitektur oder Civic Design keine Mappenberatungen angeboten.

Allerdings bieten wir von Januar – April öffentlich digitale Informations- & Rückfragen-Runden zu den Studiengängen an und würden uns über Ihre Teilnahme freuen! Informationen hierzu finden Sie auch auf unserer Homepage der Peter Behrens School of Arts an der Hochschule Düsseldorf.

Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung für die Eignungsprüfung nicht mit der Bewerbung auf den eigentlichen Studienplatz gleichzusetzen ist. Ebenso gilt, dass die erfolgreich absolvierte Eignungsprüfung nicht bedeutet, dass man einen Studienplatz erhalten hat. Somit muss nach einer erfolgreich abgelegten Eignungsprüfung zwingend noch eine Bewerbung auf den eigentlichen Studienplatz erfolgen.

Hinweis: Eine bestandene künsterlisch-gestalterische Eignungsprüfung in Architektur / Civic Design berechtigt auch zur Bewerbung für die jeweiligen beiden Studiengänge Architektur und/oder Civic Design.

Die Feststellung der studiengangbezogenen künstlerisch-gestalterischen Eignung gilt in der Regel für zwei auf die Feststellung folgende Einschreibetermine.​​


Ablauf einer Bewerbung

1. Schritt:        Sie bewerben sich um die Teilnahme an der künstlerisch-gestalterischen Eignungsprüfung – ab Mitte März bis zum 15. April des Jahres über das Bewerbungsportal der HSD. Hierzu registrieren Sie sich bitte auf dem Portal und melden sich dann zu der Eignungsprüfung (zum „Sommersemester“ eines Jahres) an.

2. Schritt:        Sie nehmen an der Eignungsprüfung teil (vorraussichtlich im Mai eines Jahres) Informationen hierzu erhalten Sie per E-Mail

3. Schritt:        Wenn Sie die Eignungsprüfung bestehen und alle sonstigen Zugangsvoraussetzungen erfüllen, bewerben Sie sich über das Bewerbungsportal für einen Studienplatz (zum „Wintersemester“ eines Jahres).

4. Schritt:        Wenn Sie die Zulassung erhalten, schreiben Sie sich ein. 


Weitere Informationen zur Bewerbung, den Studienvoraussetzungen, dem Studienverlauf und vielem mehr finden Sie auf der Webseite des Studiengänge:

Master of Arts in Architektur

Master of Arts in Innenarchitektur

Master of Science in Civic Design




Wichtige Informationen 

Der Masterstudiengang Architektur ist zulassungsbeschränkt.

Der Studienbeginn ist ausschließlich zum Wintersemester möglich. Sie können sich mit einer vorläufigen Abschlussnote bewerben. Allgemeine Hinweise zum Bewerbungsablauf, aktuelle Fristen für die Bewerbung und Einschreibung sowie Informationen zur Bewerbung mit vorläufiger Note finden Sie auf dieser Seitehs-duesseldorf.de/bewerbungsablauf. Beachten Sie bitte die Zugangsvoraussetzungen zum Studiengang (s.o.).

Die Bewerbung für einen Studienplatz erfolgt ausschließlich online über das Bewerbungsportal der HSD. Eine Bewerbung ist immer nur für das folgende Semester und nicht für einen späteren Zeitpunkt möglich.
​Wenn Sie zu einer der folgenden Bewerber*innengruppen gehören oder sich für eines der folgenden Themen interessieren, informieren Sie sich bitte über die jeweiligen Besonderheiten bei der Bewerbung: 
Internationale Bewerber*innen
Bewerber*innen für Zweitstudium
Studiengang- oder Studienortswechsel 
Zweithörer*innen 
Bevorzugte Zulassung, Härtefälle, Spitzensportler
Gasthörer*innen

Alle Prüfungsordnungen des Fachbereichs Architektur & Innenarchitektur finden Sie hier.

Bitte beachten Sie, sofern verzeichnet, auch die die Prüfungsordnungen ergänzenden Änderungssatzungen. 

Bitte beachten Sie auch die FAQs für Studieninteressierte zu den Themen wie bspw. Studienbewerbung/Registrierung oder Studienstart​.

Vergabe der Studienplätze

​Erfüllen mehr Bewerber*innen die Studienvoraussetzungen als Studienplätze zur Verfügung stehen, findet ein Auswahlverfahren statt. 
Zur Bildung der Rangfolge wird eine Gesamtnote gebildet, die sich zu 51 % aus der Note des qualifizierten Hochschulabschlusses und zu 49 % aus der Note der Prüfung zur Feststellung der studiengangbezogenen künstlerisch-gestalterischen Eignung zusammensetzt. Die Gesamtnote wird auf zwei Dezimalstellen hinter dem Komma gerundet. Die verfügbaren Studienplätze werden an die Bewerber*innen mit den besten Gesamtnoten vergeben. Besteht nach der Gesamtnotenbildung zwischen einzelnen Bewerber*innen Ranggleichheit, so bestimmt das Los die Rangfolge.
Unter https://hs-duesseldorf.de/studium/studieninteressierte/Documents/NC_uebersicht_Master.pdf finden Sie das Ergebnis des Auswahlverfahrens der vergangenen Jahre. Nutzen Sie die Tabelle bitte nur als Orientierungshilfe für den aktuellen NC, da die NC-Werte für das jeweils folgende Semester nicht vorhergesagt werden können, sondern sich erst aus der Konkurrenz der Bewerber*innen um die zulassungsbeschränkten Studienplätze ergeben.​